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1. Zweck der Straf- und Antikorruptions-Compliance-Politik von ROBIN HAT

ROBIN HAT SL, im Folgenden ROBIN HAT, verpflichtet sich, ihre gesetzlichen Verpflichtungen und die Einhaltung von Vorschriften in Spanien sowie in den anderen Ländern, in denen sie ihre Produkte über Partner, Händler oder Handelsvertreter vertreibt, zu verwalten.

Im Rahmen dieses Engagements ist es erforderlich, ein System zur Verwaltung von Compliance im Strafrecht und Antikorruption (SGCPA) zu implementieren, gemäß dem die rechtlichen Risiken identifiziert und verwaltet werden. Zudem wird sichergestellt, dass das Leitungsgremium, die obere Führungsebene, die Mitarbeiter und, soweit anwendbar, die Geschäftspartner von ROBIN HAT sich der ihnen obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen bewusst sind und jeder in seiner Rolle zur Schaffung einer ethischen und nachhaltigen Kultur innerhalb von ROBIN HAT beiträgt.

Im Rahmen der Bemühungen von ROBIN HAT zur Umsetzung des SGCPA wurde die vorliegende Straf- und Antikorruptions-Compliance-Politik erstellt, die den Referenzrahmen des SGCPA sowie die Verpflichtungen und Zusagen von ROBIN HAT darstellt.

In diesem Dokument werden festgelegt:

  • Der Umfang des SGCPA.
  • Die Verhaltens- und Risikoparameter.
  • Die Maßnahmen zur Organisation und die Funktionen von Compliance innerhalb von ROBIN HAT.
  • Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kommunikation über die Funktionsweise des Systems.
  • Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kanälen zur Entgegennahme von Informationen über Beschwerden oder Unregelmäßigkeiten.
  • Die Folgen der Nichteinhaltung sowohl der Anforderungen des SGCPA als auch der Verhaltensparameter.
  • Die Kriterien für die Überprüfung und Aktualisierung der Richtlinie zur strafrechtlichen Compliance und Antikorruption.

2. Umfang des Systems für das Management von Straf- und Antikorruptions-Compliance (SGCPA).

Der SGCPA ist anwendbar auf:

2.1 Subjektiver Bereich

Der SGCPA umfasst die durchgeführten Aktivitäten von:

  • Partner von ROBIN HAT, wenn sie im Namen und in Vertretung des Unternehmens handeln.
  • Führungspersonal von ROBIN HAT; bei der Ausübung der Funktionen, für die sie eingestellt wurden.
  • Personal in der Gehaltsabrechnung von ROBIN HAT bei der Ausübung seiner Funktionen. 
  • Geschäftspartner von ROBIN HAT, solange die vertragliche oder kommerzielle Beziehung Risiken für die Einhaltung von Vorschriften mit sich bringen kann.

2.2 Zielbereich

Alle Aktivitäten, die von einem der im subjektiven Bereich genannten Subjekte im Namen oder in Vertretung von ROBIN HAT durchgeführt werden oder die sich aus dem Arbeits- oder Vertragsverhältnis zwischen einem der Subjekte und ROBIN HAT ergeben; können von der Funktion Compliance innerhalb des SGCPA analysiert, untersucht, dokumentiert, überprüft oder überwacht werden, falls sie als ein strafrechtliches oder korruptives Risiko angesehen werden oder darstellen könnten.

Innerhalb des objektiven Bereichs des SGCPA werden die Verhaltensweisen berücksichtigt, die:

  • Sie können strafrechtliche Verantwortung für die juristische Person gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches erzeugen. 
  • Jede Praxis von Bestechung, Korruption oder unethischem Verhalten im Geschäftsleben.
  • Jedes andere Verhalten, das potenziell strafrechtliche Verantwortung erzeugen kann und das die Compliance-Funktion als relevant erachtet, sowie im Risikomanagement von ROBIN HAT enthalten ist.

2.3 Territorialer Geltungsbereich

ROBIN HAT hat Geschäftsinteressen in verschiedenen Ländern und verkauft Produkte direkt oder über Marktplätze oder Handelsvertreter in mehreren Ländern sowohl der Europäischen Gemeinschaft als auch weltweit.

Die Aktivitäten, die von einer der in Abschnitt 2.1 genannten Personen in einem beliebigen Land durchgeführt werden, unabhängig davon, ob ROBIN HAT physisch anwesend ist oder nicht, können von der Compliance-Funktion innerhalb des SGCPA analysiert, untersucht, dokumentiert, überprüft oder überwacht werden, solange sie der Auffassung ist, dass diese Aktivitäten ein Risiko für die Einhaltung der Vorschriften darstellen oder darstellen könnten.

3. Verhaltensparameter.

3.1 Identifizierung und Analyse von rechtlichen Risiken

ROBIN HAT hat einen Prozess zur Identifizierung und Analyse von Risiken durchgeführt, der Verhaltensweisen erfasst, die, wenn sie eintreten, die strafrechtliche Verantwortung der Organisation gefährden oder korrupte Praktiken implizieren können. Auf dieser Grundlage hat es das Risiko-Niveau festgelegt, das jedes Verhalten basierend auf seiner Wahrscheinlichkeit und Auswirkung darstellt.

Der Katalog der im SGCPA enthaltenen Verhaltensweisen umfasst diejenigen Straftaten, die eine Verantwortung für die juristische Person begründen, gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches; sowie solche Verhaltensweisen, die als Bestechung oder Korruption eingestuft werden können, basierend auf den UNE 19601 Standards über Compliance-Management-Systeme und dem Standard der Norm UNE/ISO 37001 über Antibestechungssysteme.

Die Compliance-Funktion kann neue Risiken in den Katalog der Verhaltensweisen aufnehmen, unabhängig davon, ob sie strafrechtliche Verantwortung für die juristische Person begründen oder nicht, solange sie einen relevanten rechtlichen Einfluss auf die Organisation haben können. Alle identifizierten Risiken werden analysiert, bewertet und es werden die entsprechenden Kontrollen für ihr Management festgelegt.

Verhaltensweisen, die ein höheres Risiko als niedrig darstellen, müssen mit einer Reihe spezifischer Kontrollen verbunden sein, die darauf abzielen, diese Risiken zu beseitigen, zu mindern oder in irgendeiner Weise zu verwalten. Es können auch Kontrollmaßnahmen für als niedrig erachtete Risiken festgelegt werden, sofern die Compliance-Funktion der Ansicht ist, dass es einen vernünftigen Grund gibt, die Kontrolle einzuführen. 

Die Überprüfung der Risiken, die Festlegung der Kontrollen und die Bestimmung ihrer Überprüfungsfrequenz sowie deren Wirksamkeit obliegen der Compliance-Funktion.

Die Regierungsorgane und die obere Leitung verpflichten sich, die Wirksamkeit der Kontrollen zu überwachen und die Genehmigung der notwendigen personellen, technologischen und wirtschaftlichen Ressourcen für den Betrieb des SGCPA sicherzustellen.

3.2 Erwartetes Verhalten der betroffenen Personen

Es wird erwartet, dass alle Betroffenen der Politik:

  1. Erfüllen Sie die Verpflichtungen im Bereich der Compliance, die durch das SGCPA abgedeckt sind.
  2. Erfüllen Sie die Anforderungen des SGCPA.

Ungeachtet der Tatsache, dass es die Verantwortung jeder Person ist, die Gesetze und den geltenden Rechtsrahmen für ROBIN HAT zu kennen und einzuhalten, wird die Compliance-Funktion die Risiken und Kontrollen an jede der Personen in den Frontline-Bereichen weitergeben und kommunizieren, die aus ihren Funktionen heraus für die Einhaltung der Vorschriften sorgen müssen.

Die Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen wird als Regelverstoß betrachtet und unterliegt den disziplinarischen Sanktionen, die gegebenenfalls gemäß der geltenden Gesetzgebung verhängt werden. Die Nichteinhaltung der Anforderungen des SGCPA wird als Nichtkonformität angesehen.

4. Organisatorische Maßnahmen.

4.1 Compliance-Funktion

Die Compliance-Funktion ist die Person oder das Organ, das dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Straf- und Antikorruptions-Compliance-Politik, des Ethik- und Verhaltenskodex sowie des SGCPA, seiner Richtlinien und Verfahren im Allgemeinen zu überwachen.

Ungeachtet des Vorstehenden sind alle Mitglieder der Organisation, je nach ihrem Autoritäts- und Verantwortungsgrad, mitverantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und den Erfolg des SGCPA.

Die Compliance-Funktion muss über Folgendes verfügen:

  • Unabhängigkeit, um Risiken zu identifizieren, zu analysieren, Kontrollen vorzuschlagen, Untersuchungen einzuleiten und Empfehlungen an das Regierungsorgan und die Geschäftsleitung von ROBIN HAT zu präsentieren.
  • Haushaltsautonomie: Es muss ein Haushaltsansatz vorhanden sein, der auf die Bedürfnisse Ihres Bereichs abgestimmt ist. 
  • Kontakt auf höchster Ebene, um über Risikosituationen zu informieren und Empfehlungen zu Situationen vorzuschlagen, die die operativen Bereiche beeinträchtigen könnten, wobei Interessenkonflikte, die mit den Vermittlern entstehen könnten, reduziert werden.

Die Compliance-Funktion wird folgende Aufgaben haben:

  • Förderung und Durchführung der Maßnahmen zur Implementierung und maximalen Effektivität des SGCPA. Dazu wird die Einhaltung der Compliance-Ziele überwacht, ein jährlicher Aktionsplan für die Compliance vorangetrieben, Unterstützung für die Mitglieder der Organisation in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften angeboten und die Angemessenheit der implementierten Kontrollen bewertet.
  • Sicherstellen, dass regelmäßige Schulungen zur Einhaltung von Vorschriften im jährlichen Ausbildungsplan von ROBIN HAT enthalten sind, insbesondere in den Bereichen, deren Risikoniveau als hoch oder mittel eingestuft wird.
  • Die schrittweise Einbeziehung der Compliance-Verantwortlichkeiten in die Stellenbeschreibungen und in die Leistungsmanagementprozesse fördern.
  • Empfangen, Untersuchen und Verwalten der Informationen, die über den Ethik-Kanal eingehen, wobei jede erhaltene Information verantwortungsbewusst und zeitnah behandelt wird, die Rechte aller beteiligten Parteien respektiert werden und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden; alles in Übereinstimmung mit der Richtlinie des Ethik-Kanals.
  • Die Leistung des SGCPA anhand von objektiven, klaren, messbaren und angemessenen Indikatoren zu messen, die auf eine kontinuierliche Verbesserung ausgerichtet sind.
  • Identifizieren und managen Sie die Compliance-Risiken, die sich aus den Aktivitäten der in dieser Richtlinie genannten Personen ergeben.
  • Die regelmäßige Überprüfung des SGCPA sicherstellen.
  • Sicherstellen, dass den Mitgliedern von ROBIN HAT und ihren Geschäftspartnern, wenn relevant, rechtzeitig Zugang zum Ethik- und Verhaltenskodex, zu den Richtlinien von ROBIN HAT sowie bei Bedarf zur Compliance-Funktion gewährt wird.
  • Die Regierungsbehörde informieren über die Ergebnisse, die sich aus der Anwendung des SGCPA ergeben.

4.2 Regierungsorgan

Das Regierungsorgan wird aus den Personen bestehen, die als Administratoren von ROBIN HAT ernannt wurden. Sie müssen ihre Führungsqualitäten und ihr Engagement in Bezug auf das SGCPA nachweisen, indem sie aktiv eine Kultur der ordnungsgemäßen Einhaltung innerhalb der Organisation fördern.

Die Mitglieder des Governing Body von ROBIN HAT müssen die folgenden Verpflichtungen erfüllen:

  • Die Kultur der Compliance durch vorbildliches Handeln zu fördern und die Werte sowie den Ethik- und Verhaltenskodex von ROBIN HAT. zu verteidigen.
  • Für die Wirksamkeit des SGCPA sorgen, indem regelmäßig überwacht wird, dass die durchgeführten Maßnahmen eine reale und greifbare Wirkung auf die Organisation und das Verhalten ihrer Mitglieder haben.
  • Die Compliance-Funktion zu benennen, ihr die notwendigen autonomen Befugnisse zur Initiative und Kontrolle zu verleihen sowie sie mit den angemessenen und ausreichenden finanziellen, materiellen, technologischen und personellen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann.
  • Periodisch bewerten die Wirksamkeit des Systems und feststellen, ob es notwendig ist, den Umfang des SGCPA zu ändern, wenn:
  1. Gibt es gesetzliche oder rechtsprechende Änderungen, die dies empfehlen;
  2. Wenn wesentliche Änderungen in der Struktur oder Aktivität der Organisation auftreten;
  3. In jeder anderen Situation, die das ordnungsgemäße Funktionieren des SGCPA gefährden könnte.

  • Die Empfehlungen der Compliance-Funktion bewerten und die entsprechenden Entscheidungen in Bezug auf die Angelegenheiten treffen, die dem Regierungsorgan vorgelegt werden, in Bezug auf das SGCPA oder die Risiken, die sich aus der Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen und Anforderungen ergeben.
  • Die Etablierung der Prozesse zur Willensbildung und Entscheidungsfindung von ROBIN HAT sicherzustellen, die hohe Verhaltensstandards garantieren und zur Entwicklung einer Kultur der guten Compliance und Transparenz beitragen.
  • Genehmigen und ändern die Compliance- und Antikorruptionspolitik von ROBIN HAT, wenn gesetzliche Änderungen auftreten, sich die Struktur der Organisation ändert oder in jeder anderen Situation, die nach Ermessen des Leitungsgremiums oder auf Empfehlung der Compliance-Funktion erforderlich ist.

4.3 Höhere Führung

Die obere Leitung, bestehend aus dem gesamten Führungsteam von ROBIN HAT, übernimmt das Engagement für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, indem sie ein vorbildliches Verhalten aufrechterhält und aktiv zur Umsetzung des SGCPA beiträgt.

Die obere Leitung von ROBIN HAT muss die folgenden Verantwortlichkeiten erfüllen:

  • Garantieren, dass das SGCPA auf den verschiedenen Ebenen der Organisation angemessen umgesetzt wird.
  • Gewährleisten, dass die Anforderungen und Vorgaben des SGCPA effektiv in die Betriebsabläufe und Verfahren von ROBIN HAT integriert werden.
  • Gewährleistung der Verfügbarkeit von angemessenen und vernünftigen Ressourcen für die effektive Durchführung der im Rahmen des SGCPA von ROBIN HAT vorgesehenen Kontrollen.
  • Die Einhaltung und Durchsetzung der Straf- und Antikorruptions-Compliance-Politik auf den verschiedenen Ebenen der Organisation.
  • Die Bedeutung der Einhaltung der Anforderungen des SGCPA innerhalb und außerhalb von ROBIN HAT zu kommunizieren, insbesondere an all jene Personen, die durch ihr Handeln die Verantwortung der Organisation gefährden könnten.
  • Die kontinuierliche Verbesserung des SGCPA fördern und mit der Compliance-Funktion bei der Erkennung von Risiken und Chancen zusammenarbeiten.
  • Zur Verbreitung der Richtlinie zum Ethik-Kanal beitragen und die Nutzung dieses Kanals sowie anderer Wege fördern, damit das Personal unregelmäßige Verhaltensweisen oder den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, von denen es Kenntnis haben könnte, melden kann, sowie Fragen oder Anfragen stellen kann.
  • Gewährleisten, dass kein Mitglied der Organisation Repressalien oder disziplinarische Maßnahmen erleidet, weil es in gutem Glauben den ethischen Kanal nutzt, um über Unregelmäßigkeiten, verdächtige Situationen von Unregelmäßigkeiten zu berichten oder sich weigert, unangemessene Verhaltensweisen auszuführen.

4.4 Betroffene Entitäten und Personen

Alle Mitglieder von ROBIN HAT müssen zur Compliance-Funktion, den Administratoren und der oberen Leitung bei der Implementierung des SGCPA beitragen.

A. Gemeinsame Verpflichtungen aller Mitarbeiter von ROBIN HAT.

Es ist die Pflicht aller Mitarbeiter von ROBIN HAT:

  • Zu jeder Zeit handeln in Übereinstimmung mit den höchsten ethischen Standards, die Gesetze, den Ethik- und Verhaltenskodex, die Richtlinien und andere Bestimmungen respektierend, die darauf abzielen, die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
  • Die Compliance-Funktion über alle Unregelmäßigkeiten zu informieren, von denen man Kenntnis hat und die gegen das Gesetz, den Ethik- und Verhaltenskodex oder die Richtlinien von ROBIN HAT verstoßen könnten.
  • Mit der Compliance-Funktion im Prozess der Untersuchung von jeglichem unangemessenem Verhalten oder Nichteinhaltung der Anforderungen des SGCPA zusammenarbeiten.
  • An den Schulungs- und Sensibilisierungssitzungen teilnehmen, die von ROBIN HAT im Bereich Compliance durchgeführt werden.

B. Gemeinsame Verpflichtungen der Geschäftspartner von ROBIN HAT.

ROBIN HAT erwartet von seinen Geschäftspartnern (strategischen Partnern und Lieferanten), dass sie stets die Legalität und die Ethik im Geschäftsleben respektieren und daher:

  • Erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und vermeiden Sie es, sich in unregelmäßiges Verhalten zu verwickeln, das gegen die Verfassung, Gesetze und Vorschriften verstößt, in allen Operationen, die mit den Interessen von ROBIN HAT in Zusammenhang stehen.
  • Handeln Sie ethisch im Geschäftsleben, indem Sie jegliche Art von korrupten Praktiken oder den Versuch vermeiden, unzulässigen Einfluss auf das Verhalten von öffentlichen Beamten zu nehmen, um einen Vorteil zu erlangen.
  • Respektieren Sie die Rechte Ihrer Arbeitnehmer und Mitarbeiter, indem Sie jegliche Art von missbräuchlicher, herabwürdigender, diskriminierender oder als moderne Sklaverei eingestufter Arbeitspraktiken gemäß den Definitionen internationaler Organisationen im Bereich der Menschenrechte vermeiden.

Die Compliance-Funktion wird die Richtlinien festlegen, nach denen diejenigen Geschäftspartner, die aufgrund ihrer strategischen Bedeutung, ihres Geschäftsvolumens oder ihres Bindungsgrads, den Ethik- und Verhaltenskodex von ROBIN HAT einhalten müssen, oder eine oder mehrere interne Richtlinien der Organisation erfüllen müssen.

Gemäß den Vorgaben der Norm UNE 19601 müssen die von ROBIN HAT kontrollierten Einrichtungen die erforderlichen Kontrollmaßnahmen umsetzen, um die Einhaltung der Vorschriften in ihrem Umfeld zu gewährleisten.

5. Kenntnis der Compliance- und Antikorruptionspolitik

Die Compliance- und Antikorruptionspolitik wird allen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, sie zu kennen, mitgeteilt und zur Verfügung gestellt.

Die Verpflichtungen jedes der anwendbaren Subjekte werden rechtzeitig und in den von der Compliance-Funktion als geeignet erachteten Formaten mitgeteilt.

6. Kommunikation von Verhaltensweisen

ROBIN HAT wird seinen Mitgliedern, Geschäftspartnern und jeder Person mit einem berechtigten Interesse an seiner Tätigkeit Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen, damit sie die Compliance-Funktion rechtzeitig über etwaige Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomente informieren können, von denen sie Kenntnis haben. 

Die Kanäle, der Prozess und das Protokoll für den Empfang, die Untersuchung und das Management von Beschwerden sowie die Rechte der beteiligten Parteien werden in der Richtlinie zum Ethik-Kanal geregelt.

7. Folgen der Nichterfüllung

Die Compliance-Funktion oder die von ihr bestimmten Personen müssen mögliche Verstöße untersuchen und das Ausmaß sowie die sich daraus ergebenden Implikationen bestimmen, wobei sie deren Natur, Ursachen, Folgen und ob es sich um Verstöße oder Nichtkonformitäten handelt, bewerten.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, wird die Compliance-Funktion den Administratoren oder der Geschäftsführung, je nach Fall, die disziplinarischen oder vertraglichen Sanktionen empfehlen, die sie als verhältnismäßig im Hinblick auf das verursachte Risiko oder den Schaden erachtet, sowie die erforderlichen Korrekturmaßnahmen.

Die disziplinarischen Maßnahmen von arbeitsrechtlicher Natur, die ROBIN HAT ergreift, werden rechtmäßig und in voller Übereinstimmung mit dem anwendbaren Tarifvertrag sowie, falls dieser nicht greift, mit dem Arbeitnehmerstatut durchgeführt und unter Berücksichtigung des Verfahrens und der Festlegung der Sanktion je nach Schwere des Verhaltens.

8. Überprüfung der Compliance- und Antikorruptionspolitik

Die Compliance- und Antikorruptionspolitik wird von der Compliance-Funktion überprüft und von den Administratoren in den darin vorgesehenen Fällen genehmigt.

Die Compliance-Funktion wird die rechtlichen Risiken von ROBIN HAT regelmäßig und dauerhaft überprüfen und das Regierungsorgan über die Aktivitäten informieren, die von neuen Risiken betroffen sind, die sich aus gesetzlichen Änderungen, Änderungen in der Tätigkeit oder wenn es die Umstände erfordern, ergeben.

9. Genehmigung

Die Compliance- und Antikorruptionspolitik wurde von ___________ am _______ 2023 genehmigt.

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